Rechtsprechung
VG Bayreuth, 20.06.2018 - B 6 K 17.30902 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RL 2011/95/EU Art. 10 Abs. 1 Buchst b; AsylG § 3 Abs. 1 u Abs. 4; AufenthG § 11 Abs. 1
Anerkennung als Flüchtling wegen Homosexualität - Afghanistan - rewis.io
Anerkennung als Flüchtling wegen Homosexualität - Afghanistan
- ra.de
- rewis.io
- milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 07.11.2013 - C-199/12
Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der …
Auszug aus VG Bayreuth, 20.06.2018 - B 6 K 17.30902
In Bezug auf § 3b Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1 Buchstabe a AsylG, dessen Wortlaut dem des Art. 10 Abs. 1 Buchstabe d Unterabsatz 1 1. Spiegelstrich EU-Qualifikations-RL entspricht, steht fest, dass die sexuelle Ausrichtung einer Person ein Merkmal darstellt, das so bedeutsam für ihre Identität ist, dass sie nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten (EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - C-199/12 bis C-201/12, Rn. 46, juris). - BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17
Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales …
Auszug aus VG Bayreuth, 20.06.2018 - B 6 K 17.30902
Die Verpflichtung der Beklagten zur Zuerkennung subsidiären Schutzes gemäß § 4 Abs. 1 AsylG und zur Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG wurde - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 19.04.2018 - 1 C 29/17, juris Rn. 45) - nur hilfsweise beantragt, sodass eine Entscheidung über Ziffern 3 und 4 des Bescheides vom 07.03.2017 nicht zu treffen ist.